Gesamtsanierung und Erweiterung Volksschule, Kirchenfeld

 

Die Volksschule Kirchenfeld mit freistehender Turnhalle wurde 1891 vom Architekten Eugen Stettler erbaut. Mit ihrer Lage am Rande des Kirchenfelds direkt oberhalb der Aare in Nachbarschaft von Monbijoubrücke und Bundesarchiv ist sie weithin gut sichtbar und im Berner Stadtbild von grosser Präsenz. Das gesamte Grundstück befindet sich innerhalb des Aaretalschutzgebiets.
Das Schulhaus ist im Quartierinventar Kirchenfeld - Brunnadern als schützenswert eingestuft. Die Turnhalle ist hiervon ausgenommen, sie kann, muss aber im Gegensatz zum Schulhaus nicht erhalten bleiben. Die Aussenanlagen sind von gartendenkmalpflegerischem Interesse. Aktuell werden 12 Schulklassen der Unterstufe und eine Kindergartenklasse im Schulhaus unterrichtet. Dazu beinhaltet das Gebäude seit 1999 eine Tagesschule für 60-70 Kinder.

Im Laufe der Zeit wurden diverse betriebliche Anpassungen und Instandsetzungen vorgenommen. 1994 erfuhren die Fassade und das Dach eine umfassende Sanierung. Die Gebäudehülle ist gesamthaft betrachtet in einem guten Zustand. 2011 wurden auf sämtlichen Etagen neue Brandabschlüsse zwischen Korridor und Treppenhaus eingebaut. Diese sind zu erhalten. Die freistehende Turnhalle wurde 2002 inwendig komplett saniert.

Sanierungsbedürftig sind das Innere des Schulgebäudes, dabei vor allem die Haustechnikanlagen und der Innenausbau sowie die gesamten Aussenanlagen. Im Hinblick auf neue Erkenntnisse zur Entwicklung der Schülerzahlen und dem neuen Richtraumprogramm der Stadt Bern sind der Ausbau und die Erweiterung der Schulräume und der Tagesschule sowie der Neubau einer zweiten Turnhalle unerlässlich. Zudem genügt die gesamte Anlage den heutigen Anforderungen in Bezug auf Brandschutz, Absturzsicherung, Hygiene und Hindernisfreiheit nicht.

Die Schulanlage soll jetzt gesamtsaniert und erweitert werden.
Für die Realisierung bedarf es in jedem Fall eine vorgängige Änderung des Nutzungszonenplans. Die Art des dafür notwendigen Verfahrens hängt dabei vom Umgang mit den im nachfolgenden Programm beschriebenen Rahmenbedingungen ab. Je nach Lösung ist ein geringfügiges Verfahren in Kompetenz des Gemeinderats möglich oder wird ein ordentliches Verfahren mit Volksabstimmung notwendig. Die Veranstalterin hat vorrangig Interesse am weniger zeitintensiven geringfügigen Verfahren schliesst aber zugunsten einer besseren, von den Rahmenbedingungen abweichenden Lösung ein ordentliches Verfahren nicht grundsätzlich aus, vorausgesetzt die Bewilligungsfähigeit des Vorschlags ist auch in diesem Verfahren noch gegeben.

Die Umsetzungsmöglichkeit der geforderten Mehrfläche wurde im Rahmen einer im Vorfeld erstellten Machbarkeitsstudie überprüft und bestätigt. Raumgrössen und Angaben zu Raumbeziehungen sind dem Raumprogramm zu entnehmen.