Studie Erhalt Bestandesbauten Ziegler-Areal, Bern

 

Der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern (Fonds), vertreten durch Immobilien Stadt Bern (ISB), ist Grundeigentümer des Ziegler-Areals, welches sich aus zwei Parzellen (insgesamt 40'523 m2) zusammensetzt. Von 1867 bis 2015 wurden sämtliche Gebäude auf dem Areal primär als Spital betrieben. 2015 wurde der Spitalbetrieb auf dem Areal eingestellt. Die Gebäude sind seither an Zwischennutzende vermietet. Die Mietverhältnisse dauern aktuell bis Ende 2025.

Die vorliegende Studie ist eine weitere Entscheidungsgrundlage für die Abwägung zum Erhalt oder Rückbau der Bestandesbauten Bettenhochhaus, Personalhaus West/Ost, Renferhaus, Personalhaus 2 und Wohnhaus Kirchbühl auf dem Ziegler-Areal. Die Studie wurde von ISB in Auftrag gegeben.

Ziel der Studie ist es, aufzuzeigen, welche Sanierungsmassnahmen bei einer Weiterführung der bestehenden Nutzung ab 2025 bis 2035 zwingend erforderlich und welche baulichen Massnahmen notwendig sind, um die Bestandesbauten ab 2035 als reine Wohnbauten umnutzen zu können. Bei der Variante Umnutzung in Wohnen sollen vorwiegend Wohnungen realisiert werden. Es ist ein Mix von 85% Wohnen zu 15% Dienstleistung und Gewerbe anzustreben. lm Weiteren wird eine Variante mit Ersatzneubauten für Wohnen den beiden anderen Varianten bei gleichen Geschossflächen und Gebäudevolumen im Bereich der Erstellungskosten gegenübergestellt. Für alle drei Teilaufgaben werden Kosten ermittelt. Die Bearbeitungstiefe orientiert sich am Ziel, mit einer groben Studie grundsätzliche Erkenntnisse für den Entscheid Erhalt oder Rückbau zu erhalten.

Die Studie beinhaltet jedoch weder Untersuchungen zu den Aussen- und Freiräumen auf dem Ziegler-Areal, noch wird der GOPS (geschützte Operationsstelle) berücksichtigt. Erkenntnisse aus früheren Studien dienten dieser Arbeit als Grundlagen. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist nicht im Rahmen dieser Studie vorgesehen und liegt somit beim Auftraggeber.

Abschliessend kann gesagt werden, dass sich die Struktur der Bestandesgebäude für eine Wohnnutzung durchaus eignet. Dies wird durch die Kennzahl HNF/GF (0.74) sowie 55 m2 GF/ Person (Neubau 45 m2 GF/Person) für alle untersuchten Gebäude untermauert. Ein Neubau könnte rund 500 Personen beherbergen, was gegenüber einer Umnutzung mit 425 Personen einer Optimierung von 15 % entspricht.