Machbarkeitsstudie Areal, Goumoëns

 

Gegenstand der Studie ist die Goumoënsmatte (Parzelle 920/III), welche zum jetzigen Zeitpunkt eine „Zone im öffentlichen Interesse“ (Freifläche FA 0.1) darstellt. Aktuell befindet sich auf dem Grundstück eine Beachvolleyballhalle mit zugehörigen Aussenplätzen, deren unselbstständiges Baurecht Ende 2020 endet, und welche nicht zonenkonform ist. Ansonsten ist das Areal ein Grünraum inklusive Kindergarten. Das STEK 2016 führt den Bereich als "dynamisches Gebiet" mit Potential zur Verdichtung, mit der Zielvorstellung eines belebten Bahnhofquartiers und als Schlüsselgebiet für die Anbindung der Gemeinde Köniz.
 
Ebenfalls Bestandteil der Studie ist die angrenzende Parzelle Nr.: 2856/III (Knüslihubelweg), welche im Verlauf der Studie jedoch aus dem Entwicklungsperimeter ausgeschlossen wurde. Das Areal war bereits im Vorfeld Bestandteil mehrerer Studien des Bereichs Bahnhof Weissenbühl. Aufbauend darauf besteht das Ziel dieser Machbarkeitsstudie in der Definition einer Auswahl realistischer Entwicklungsszenarien für die Goumoënsmatte.
 
Die komplexe Situation erfordert eine genaue Abklärung der Interessen der Beteiligten und Nutzer. Abgestimmt werden müssen das öffentliche Interesse an Wohnraum, Bildung bzw. Freizeit - vertreten durch die Ämter- und die Interessen der beteiligten Nutzer auf und um das Areal. Wichtige Beteiligte bei der Entwicklung waren deshalb insbesondere die BLS und Beachvolleyball Bern.
Den wesentlichen Ausgangspunkt der Studie bildet eine detailierte gross- und kleinmassstäbliche Analyse der Situation bzgl. räumlicher, gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Aspekte. Die wesentliche Schlussfolgerung der Analyse bildet die Festlegung eines Baufelds ausschliesslich entlang der Bahngleise (Verbleib von Freiraum) und die Forderung nach einer verbesserten infrastrukturellen Anbindung des Areals (Vorschlag: Fussgängerbrücke über die Bahngleise zum Bahnhof).
 
Die Studie stellt neben der Zusammenführung von Nutzungsansprüchen zwei wesentliche Themenschwerpunkte auf: Die Thematik Lärm - verursacht durch das Werkareal der BLS auf dem Nachbargrundstück - und das Thema der Erschliessung des Areals. Der nächtliche Baulärm des Bauzugs der BLS hat dabei v.a. Konsequenzen auf die Baukörperentwicklung (Typologie) und die Nutzung; die Beschränkung beim Verkehr ergibt sich aus dem Limit an Mehrfahrten auf der Goumoënsstrasse.
 
Die Gegenüberstellung und Bewertung der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten und die begleitende Untersuchung der Goumoënsmatte in Bezug auf Geometrie, Baukörper und Masse führte schliesslich zu einer beschränkten Anzahl an Nutzungen und Nutzungskombinationen: Es verbleiben fünf mögliche Szenarien mit den Schwerpunkten Wohnen, Schule und Beachvolleyball.